Dokument Nr. 77
Deutsche Botschaft, Moskau, v. Dirksen, an Auswärtiges Amt, Berlin
Deutsche Botschaft
Moskau, den 26. November 1931
Durchschlag
Inhalt: Lage der religiösen Gemeinschaften in der UdSSR
Vertraulich
Die bolschewistische Revolution des Jahres 1917 traf auf eine in ihrem Bestande durch die Verschickung und Abwanderung von Reichsdeutschen während des Krieges stark geschwächte lutherische Kirche; in der russisch-orthodoxen Kirche, die durch den Sturz des Zarentums ihren starken äusseren Rückhalt verloren hatte, war nach vielen Wirren die Wiedereinführung des Patriarchentums grundsätzlich beschlossen, als der bolschewistische Umsturz eintrat. Trotz des antireligiösen Kurses der neuen Staatsleitung blieben die Kirchen aber zunächst im wesentlichen unversehrt, und erst die schweren Lebensverhältnisse, die in der grossen Hungersnot des Jahres 1921/22 einen erschütternden Ausdruck fanden, rüttelten erneut an ihren Grundfesten. Zahlreiche Pastoren und Geistliche, besonders der lutherischen Kirche, wanderten ab; zahlreiche Gemeinden lösten sich auf.
Unter der Losung, den von der Hungersnot bedrängten Volksteilen zu helfen, erliess die Sowjetregierung das Dekret zur Beschlagnahme der Kirchenschätze. Indem der Moskauer Patriarch darauf die von ihm bis dahin verfolgte Linie der Loyalität gegenüber der Regierung verliess und sich in einem Aufruf gegen die Herausgabe der Kirchenschätze wandte, schwächte er in dieser für das Volksempfinden bedeutsamen Frage die Position der Kirche, so dass der nunmehr verstärkt einsetzende Druck sich auch die innerhalb der Kirche auftretenden Gegensätze zu nutze machen konnte. Die Antikirchenbewegung erreichte ihren Höhepunkt in den Jahren 1926/29, besonders als das Kollektivierungsproblem in den Mittelpunkt des innerpolitischen Geschehens trat. Die Diener der Kirche wurden jetzt als Gegner der Kollektivierung und damit als Gegner des Staates gebrandmarkt und in grosser Zahl, teilweise mit den allerschwersten Strafen, gemassregelt, zahllose Kirchengebäude wurden geschlossen und für andere Zwecke nutzbar gemacht.
Die neueste Entwicklung zeigt eine Beruhigung. Seitdem die massgebenden Stellen in der Sowjetunion die Überzeugung gewonnen haben, dass der Kirche das Rückgrat gebrochen ist, und sie daher nicht mehr als unmittelbar staatsgefährliches Element in Betracht kommt, sind die Gewaltmassnahmen durch ein System abgelöst worden, das milder in der Form ist, dem Wiederaufleben des religiösen Lebens jedoch auch weiterhin unüberwindliche Schranken setzt.
Wichtig für die Kirche ist vor allem, dass jetzt Kirchen grundsätzlich nur noch dann geschlossen werden dürfen, wenn sich die betreffende Kirchengemeinde aufgelöst hat oder ausserstande erklärt, die mehr hohen Unterhaltungskosten (Grundrente, Spesen für Gebäudereparaturen, für das vorschriftenmäßige Personal, Beheizung und Beleuchtung), zu tragen. Es genügt also nicht mehr, wie bisher, der Beschluss irgendeiner lokalen Organisation. Es erfolgt dann gewöhnlich eine Ausschreibung der Kirche, worin diese in einer bestimmten gesetzlichen Frist einer etwa neu zu bildenden Gemeinde angeboten wird. Unberücksichtigt bleiben diese Bestimmungen allerdings in den Fällen, in denen ein Kirchengebäude ein Verkehrshindernis bildet oder einer Neuplanierung der Stadt hemmend im Wege steht. Dann erfolgt meistens der Abbruch der Kirche, wobei das Kirchengerät an andere Gemeinden übergeben wird.
Die in den Direktiven des Finanzkommissariats der U.d.SSR vom 24. Februar 1931 über die Besteuerung von Kirchen und Geistlichen (vgl. Bericht B/108 vom 3. März d. J.) zum Ausdruck gelangte Milderung der finanziellen Lasten hat für die Kirche keine praktischen Folgen gehabt, da die Leistungsfähigkeit der Gläubigen inzwischen weiter rapide abgenommen hat.
A. Russisch-orthodoxe Kirche
Nach der Revolution des Jahres 1917 bildeten sich neben der alten Patriarchalsynode vor allem die Kirche der Reformisten (lebendige Kirche) und die sogenannte unabhängige ukrainische autokephale Kirche. Die lebendige Kirche organisierte sich hauptsächlich in den ersten Jahren der NEP und stand unter der Führung des Moskauer Metropoliten Antonin, später Wsedenski. Sie erkannte weder den Patriarchen von Moskau noch die Synode an, hatte vielmehr ein eigenes Vollzugskomitee und lag mit der orthodoxen Kirche im Kampf, wobei sie sich sehr sowjetfreundlich gebärdete und das Gebet für die Sowjetregierung in den Gottesdienst einschloss. Das Vordringen der lebendigen Kirche und deren Begünstigung durch die Sowjets war vielleicht auch einer der Gründe für den Unfall des Patriarchen Tichon, der in seiner bekannten Loyalitätserklärung zum Ausdruck kam.
Die Errichtung der ukrainischen autokephalen Kirche stellte eine Reminiszenz an die Zeit vor Alexei Michailowitsch dar, als die ukrainische Kirche noch unmittelbar unter dem orientalischen Patriarchen stand und nicht von dem Patriarchen von Moskau abhängig war. Die in der Neuerrichtung der autokephalen Kirche liegende Parallele zu der historischen Selbständigkeit der ukrainischen Kirche erklärt sich wohl in erster Linie dadurch, dass in den ersten Jahren nach der Revolution von 1917 der ukrainische Nationalismus auch von Moskau aus gefördert wurde. Da das Schwergewicht des ukrainischen Nationalismus und der gesamten sogenannten illegalen Tätigkeit während der zaristischen Zeit seinen Hauptsitz in den Priesterschulen und Lehrerseminaren hatte, war es natürlich, dass sich auch später zwischen der Geistlichkeit und der bürgerlichen Intelligenz starke politische Berührungspunkte erhielten. Hinzu kam, dass zahlreiche kommunistische und nichtkommunistische nationalukrainische Intelligenzler im Staatsapparat der Ukraine starken Einfluss gewannen. Diese Kreise wurden vom Jahre 1927 ab unter dem Einfluss Moskaus wieder zurückgedrängt und konzentrierten sich schliesslich um die Akademie der Wissenschaften in Kiew. Von hier aus sollen sie wiederholt Verbindungen mit ostgalizischen bürgerlichen Gruppen gesucht haben. Das Ende bildete der grosse ukrainische „konterrevolutionäre“ Prozess vom Jahre 1929, der auch das Schicksal der autokephalen ukrainischen Kirche besiegelte.
Im Frühjahr 1931 haben sich, ohne dass irgendein Kongress stattgefunden hätte, auch die Organisationen der lebendigen Kirche, deren Priester vom Volke nicht anerkannt wurden, und die daher ihr Hauptziel, die alte Kirche durch eine Reform zu erneuern, nicht erreichte, aufgelöst und ihre Vereinigung mit der Moskauer Synode in Form einer einfachen Erklärung vollzogen. E s b e s t e h t d a h e r , von gewissen unbedeutenden Enklaven abgesehen, i n d e r S o w j e t u n i o n a l s g r o s s e r u s s i s c h – o r t h o d o x e K i r c h e n o r g a n i s a t i o n n u r n o c h d i e a l t e P a t r i a r c h a l s y n o d e u n t e r L e i t u n g d e s P a t r i a r c h a t s v e r w e s e r s v o n M o s k a u .
Im einzelnen verdient noch folgendes erwähnt zu werden: Die russische orthodoxe Kirche besitzt augenblicklich, wohl aus materiellen Gründen, in der Sowjetunion kaum eine einzige Kathedrale mehr. Eine Ausnahme bildet vielleicht nur die Kasanski Kathedrale in Leningrad, die aber auch nur noch zeitweise benutzt wird. Die grosse Erlöser-Kathedrale in Moskau wurde vor ihrer Schließung anderen gläubigen Gemeinden „im Sinne des Kirchengesetzes“ angeboten, nachdem sich die in der NEP-Periode zusammengetretenen „Gemeindegläubigen“ als ausserstande erklärt hatten, die Unterhaltungskosten für die Kirche weiter zu bezahlen. Aber die Priesterschule der russisch-orthodoxen Kirche in Leningrad wird fortgeführt; und nachdem die Zeitschrift „Prawoslawny Blagowestnik“ seit 1917-18 ihr Erscheinen einstellen musste, gibt das Patriarchat in Moskau seit einiger Zeit wieder eine Zeitschrift heraus, die monatlich erscheint und neben Artikeln religionspolitischen Charakters (z.B. Gegensatz zwischen Vatikan und Moskauer Patriarchat in der Frage der Kirchenverfolgung durch die Sowjets) sämtliche Verfügungen des Patriarchats und einen Kirchenkalender enthält, worin der Gottesdienst in den einzelnen Gemeinden angekündigt wird.
B. Evangelisch-lutherische Kirche.
Die evangelisch-lutherische Kirche in der Sowjetunion hat, - da sie vom Zarismus nicht als Werkzeug der Staatsmacht benutzt, im Gegenteil sogar angefeindet wurde, - in den Jahren nach der Revolution relativ weniger zu leiden gehabt; trotzdem ist auch ihre Organisation schwer erschüttert worden. Sie steht nur mehr auf den Persönlichkeiten der beiden Bischöfe Malmgren in Leningrad und Meyer in Moskau, und ihr Fortbestand in dem augenblicklichen Umfange ist zu einem nicht unerheblichen Teile durch die Unterstützungen bedingt, die der Kirche vom Weltbund, aus Deutschland und anderen Teilen Europas auf dem Wege über die Staatsbank der U.d.SSR zufliessen.
Während nach der alten Einteilung für das Gebiet des Russischen Reiches mindestens 110 Pastoren vorgesehen waren, - tatsächlich amtierten im Jahre 1913 sogar 193 Pastoren, - sind augenblicklich nur noch etwa 50 lutherische Pastoren in der Sowjetunion seelsorgerisch tätig. 24 Pastoren sind verhaftet, verschickt oder gemassregelt, so dass sie ihre Tätigkeit nicht ausüben können. Die Verhaftungen liegen allerdings fast sämtlich vor 1931 oder sogar vor 1930. Im laufenden Jahre haben sich Freilassungen und Verhaftungen etwa die Wage gehalten. Für die verschickten Pastoren ist insofern eine Erleichterung eingetreten, als sie sich am Verbannungsorte frei bewegen dürfen.
Unter dem Einfluss der kraftvollen Persönlichkeit des Bischofs Malmgren ist es mit Duldung der Regierung bisher gelungen, die Heranbildung eines Nachwuchses in gewissem Umfange aufrechtzuerhalten. Im Jahre 1928 sind 14 Absolventen aus dem Theologischen Seminar in Leningrad hervorgegangen. Die Arbeit in diesem Seminar hat in der letzten Zeit eine geringe Erleichterung erfahren dadurch, dass die Behörden in bezug auf die Lebensmittelversorgung ein grösseres Entgegenkommen zeigen. Gleichwohl darf kein Zweifel darüber bestehen, dass das Seminar und seine Entwicklung mit Bischof Malmgren steht und fällt.
Von den rund 2000 lutherischen Gotteshäusern in Sowjetrussland vor dem Weltkriege ist nur noch ein ganz geringer Teil an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Pastoren sind in den grossen Städten, d.h. in Leningrad, Moskau, Charkow, Riga, Odessa, vorhanden und sonst über die ganze Union verteilt. Die meisten befinden sich in den Wolga- und ukrainischen Kolonien. Hier waren Ende 1930 für etwa 150.000 Seelen 21 Pastoren tätig. Im Norden sind keine Pastoren, in Sibirien nur noch zwei. Der Anschluss der lutherischen Kirche Transkaukasiens ist auch auf der zweiten im September 1928 von Bischof Meyer nach Moskau berufenen Generalsynode nicht zustande gekommen, so dass die transkaukasische Kirche mit Ausnahme von Baku und Batum nicht dem Oberkirchenrat in Moskau untersteht. Der Tifliser Oberpastor Meyer, das Haupt der transkaukasischen Kirche, befindet sich noch in Haft.
Die Mitgliederzahl der lutherischen Gemeinden, die im Jahre 1926 auf dem ganzen Gebiet der Sowjetunion noch etwa 1 Million betrug, hat sich inzwischen stark vermindert. Über ihre augenblickliche Stärke ist man selbst in Moskau nicht genau unterrichtet, da ein Teil der zahlenden Mitglieder ihre Namen nicht in die Listen einträgt. Wie stark aber die Gemeinden zusammengeschmolzen sind, mag daraus ersehen werden, dass in einer Gemeinde die Zahl der jährlichen Konfirmanden, die vor einigen Jahren noch etwa 60 – 70 betrug, jetzt auf etwa 10 gesunden ist.
Im letzten Jahre ist die Haltung der Sowjetregierung, wohl in Zusammenhang mit den guten politischen Beziehungen zu Deutschland äusserlich der evangelischen Kirche gegenüber milder geworden. So wurden einige Entlassungsanträge von Pastoren aus der Sowjetstaatsangehörigkeit genehmigt, auch sind verschiedene Pastoren aus der Haft entlassen worden. Endlich hat die Sowjetregierung im Sommer 1931 dem Bischof Malmgren eine Reise nach Deutschland gestattet, nachdem er sich zwei Jahre lang vergeblich darum bemüht hatte. Bischof Malmgren, der inzwischen wieder in sein Amt nach Leningrad zurückgekehrt ist, hat auf Einladung des Sowjetbotschafters mit diesem eine Unterredung in Berlin gehabt, wobei er ihm die Wünsche der Kirche eingehend auseinandersetzte und die Zusage erhielt, dass diese Wünsche an zuständiger Stelle vertreten werden würden. Unter diesen Umständen hielt der Präsident des Oberkirchenrats den Augenblick für gekommen, im Oktober 1931 ein Besuch an Kalinin zu richten, worin er unter Bezugnahme auf entsprechende noch unerledigte Gesuche aus früherer Zeit um die Haftentlassung sämtlicher evangelischer Pastoren in der Sowjetunion gebeten hat.
C. Römisch-katholische Kirche.
Die Lage der römisch-katholischen Kirche ist aus verschiedenen Gründen schwieriger als die der übrigen Kirchen.
Unter vorwiegend aussenpolitischen Gesichtspunkten hat die Sowjetregierung die katholische Kirche von Anfang an mit der polnischen Kirche gleichgesetzt und sie mit der nationalistischen Politik Polens identifiziert. Nach dem Auftreten des Papstes gegen die Sowjetunion wurde die römisch-katholische Kirche in den Augen der Regierung ein wichtiges Glied der Antisowjetfront.
Man kann die katholische Kirche in der Sowjetunion keineswegs als rein polnisch bezeichnen, wie etwa die evangelisch-lutherische Kirche hier als deutsch, obwohl auch in ihr starke baltische und andere Minderheiten vorhanden sind. Der polnische Katholizismus ist sporadisch über ganz Sowjetrussland verstreut, deutschstämmige Katholiken befinden sich hauptsächlich in geschlossenen Siedlungen an der Wolga und in der Ukraine.
Verhaftungen katholischer Pfarrer waren auch in deutschstämmigen Kreisen sehr stark. Soweit der Botschaft bekannt ist, befinden sich augenblicklich etwa 33 deutschstämmige katholische Pfarrer in Haft oder Verbannung; zwei polnisch-katholische Pfarrer in Moskau sind noch im Jahre 1931 verhaftet worden. Dadurch, dass sich das religiöse Leben der Katholiken in besonderem Masse um den Ritus konzentriert, macht sich der Mangel an Geistlichen naturgemäss besonders fühlbar. Ausserdem tritt noch die Kollektivierung auf dem Lande als erschwerendes Moment hinzu, wodurch der Tätigkeit der Pfarrer allmählich der Boden entzogen wird. Dies ist besonders in den deutschstämmigen Kolonien an der Wolga zu bemerken.
In diesem Zusammenhange gewinnen auch die Verkehrsbeschränkungen an Bedeutung, die den Geistlichen auferlegt werden. So hat man dem apostolischen Administrator für die Krim versagt, seinen Sitz entsprechend dem Plane nach Odessa zu verlegen. Er muss in Simferopol bleiben, wo er ausserdem jeden Gang, auch für seelsorgerliche Zwecke, bei den Behörden anzumelden hat.
Auch der Versuch, in Leningrad ein Priesterseminar ins Leben zu rufen, ist bisher nicht gelungen. Die Frage des Nachwuchses bleibt daher für die katholische Kirche in der Sowjetunion seither ungelöst.
Bemerkenswert ist es, dass trotz aller dieser Schwierigkeiten bisher kein einziger katholischer Geistlicher bei der Botschaft den Antrag auf Einbürgerung gestellt hat. Mangels einer einheitlichen Oberleitung der katholischen Kirche in der Sowjetunion ist es überhaupt schwierig, authentische Nachrichten von leitender Stelle zu erlangen.
D. Israelitische Glaubensgemeinschaft.
Die Lage ist unverändert mit Ausnahme von Weissrussland, wo ein starker administrativer Druck seitens der Behörden ausgeübt wird. Die Gründe für diese Haltung der Regierung sollen darin zu suchen sein, dass die Rabbiner mit der Arbeiterschaft in eine den Behörden unangenehme Verbindung gekommen seien. Die sogenannten Wunderrabbis sind von den Behörden sämtlich als Betrüger verschickt worden. Auch das Verbot des Religionsunterrichts soll von den Rabbinern wiederholt durchbrochen worden sein. Schliesslich spielt auch hier vor allem der Verkehr mit polnischen Elementen eine bedeutende Rolle.
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Z u s a m m e n f a s s e n d
kann über die augenblickliche Lage der Kirchenorganisationen in der U.d.SSR gesagt werden, dass diese trotz der in mancher Beziehung vielleicht entgegenkommenderen Haltung der Regierung mehr und mehr zerbröckeln, weil die Mittel zur Aufrechterhaltung der Kirche fehlen. Man könnte hier fast an das Wort Jakob Burckhardts denken, dass keine Kirche sich auf die Dauer halten kann, wenn der Staat unter Anwendung seiner Machtmittel gegen sie Front sucht. Charakteristisch sind die in zunehmendem Masse in den Zeitungen erscheinenden Veröffentlichungen über den „Zerfall der orthodoxen Kirche“. Es werden andauernd Listen veröffentlicht, die Namen von hohen und niederen Geistlichen enthalten, welche ihr Amt niedergelegt haben. Die Religiosität oder jedenfalls die Neigung zum Mystischen hat aber bemerkenswerterweise selbst in der hiesigen Jugend ihre Anhänger behalten. Dies zeigt sich in einem ausserordentlichen Anwachsen aller Sekten. Vor allem sind die Baptisten und Evangeliumschristen bevorzugt, die auch Geld aus Amerika erhalten und der Sowjetregierung bisher nicht besonders unbequem zu sein schienen. Noch vor zwei Jahren hat der Präsident der Evangeliumschristen ein Ausreisevisum zwecks Verhandlungen über den Fortbestand seiner Organisation erhalten. Anders steht es mit den eigentlich russischen Sekten, die schon von der Zarenregierung verfolgt wurden. Gegen sie hat die Regierung schon seit längerer Zeit scharfe Massnahmen angewandt. Trotzdem ist auch die Zahl der Anhänger dieser Sekten im Wachsen begriffen. Noch strenger ist die Haltung der Regierung gegenüber den zahlreichen neuentstehenden, den „illegalen religiösen Vereinen“. Durch eine Verordnung, die vor kurzem erschien, wird die Bildung von solchen Vereinen mit 3 Jahren Verbannung bestraft. Dass eine solche Verordnung nötig war, ist in Verbindung mit der immer stärker werdenden Pressekampagne gegen die Sekten ein Barometer für die Bewegung selbst, die sich halb unbemerkt vollzieht und wieder einmal den alten Hang der Russen zum Mystizismus stark hervortreten lässt. Wie der hieraus entstehenden Bewegung beizukommen ist, bildet offenbar den Gegenstand der Sorge der Regierung.
gez. v. Dirksen