Konfessionelle Netzwerke der Deutschen in Russland 1922–1941
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Dokument Nr. 54
5. Hilfsdiplomatie, Kommunikationswege und Vermittler
Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes (PA AA),
R 61670
Datum: 13. Mai 1933
Verfasser:
Lamm, Deutsches Generalkonsulat in Polen, Posen
Empfänger:
Auswärtiges Amt
Inhalt:
Das Deutsche Generalkonsulat in Polen 1933 erbittet vom Auswärtigen Amt die Einreiseerlaubnis nach Deutschland für zwei evangelische deutsche Kantoren, die von Sowjetrussland nach Polen geflohen waren, um sie vor einer Abschiebung in die Sowjetunion zu bewahren.
Deutsches Generalkonsulat Polen.
Posen, den 13. Mai 1933.
2. Durchschläge.
3. Anlagen.
Unter Bezugnahme auf den an die Deutsche Gesandtschaft in Warschau gerichteten Erlass des Auswärtigen Amts vom 28. Januar d Js. [diesen Jahres] – Nr. VI A 165 – und den Bericht des Generalkonsulats an die Deutsche Gesandtschaft in Warschau vom 14. Februar d. Js. [diesen Jahres] – J. Nr. 343/33 - , der in Abschrift beigefügt ist.
Betrifft
: Zwei aus Russland geflohene evangelische Kantoren.
Die polnischen Behörden haben nunmehr den beiden aus Russland geflohenen evangelischen Kantoren Friedrich und Ruben N e u m a n n eine Ausweisungsverfügung zugestellt, nachdem sie zunächst 10 Tage wegen unerlaubten Aufenthalts in Polen in Haft genommen waren. Die hiesige Burgstarostei hat den Leiter des Verbandes für Innere Mission, der sich der Angelegenheit der Gebrüder Neumann energisch angenommen hat, erklärt, dass er angesichts der Deutschstämmigkeit der beiden Kantoren keinen Anlass habe, ihnen Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen; sie müssten wieder nach Russland abgeschoben werden.
Da eine solche Abschiebung für die Genannten den sicheren Tod bedeuten würde, ist der Verband für Innere Mission auf dem Generalkonsulat mit der dringenden Bitte vorstellig geworden, für die Gebrüder Neumann die Einreiseerlaubnis nach Deutschland erwirken zu wollen. Es ist dafür gesorgt, dass die beiden Kantoren dort der Armenpflege nicht zur Last fallen würden. Wie aus dem beigefügten Schreiben des Missionsbundes „Licht im Osten“ hervorgeht, erklärt sich dieser bereit, für sie zunächst für ein Jahr Aufenthalt und Unterhalt zu gewähren.
Da die Gebrüder Neumann einwandfrei deutschstämmig sind, ausserdem das hiesige Konsistorium wie auch der Landesverband für Innere Mission jede Gewähr für ihre persönliche und politische Zuverlässigkeit übernehmen, bitte ich angesichts der besonderen Lage des Falles, mich zur Erteilung der Einreisegenehmigung der Gebrüder Neumann nach Deutschland zwecks Übersiedlung nach Wernigerode a/H. ermächtigen zu wollen.
Ein Schreiben des Landesverbandes für Innere Mission über die Einzelheiten des Falles Neumann ist beigefügt.
Da die politischen Behörden für die nächsten Tage den zwangsweisen Rücktransport nach Russland ins Auge gefasst haben, bitte ich um telegraphische Weisung.
Die Gesandtschaft in Warschau erhält Abschrift.
I.V.
gez. Lamm
Empfohlene Zitierweise:
Dokument Nr. 54, in:
Konfessionelle Netzwerke der Deutschen in Russland 1922-1941. Quellen-Datenbank.
Hrsg. von Katrin Boeckh und Emília Hrabovec. URL:
http://www.konnetz.ios-regensburg.de/dokumenteview.php?ID=54
, abgerufen am: 23.11.2024.
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